Wir setzen Cookies auf dieser Website ein. Diese Cookies speichern Informationen auf Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät, die Ihr Online-Erlebnis verbessern sollen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihnen ermöglichen schnell und gezielt zu navigieren. Cookies speichern Ihre Präferenzen und geben uns einen Einblick in die Nutzung unserer Website. Google Analytics-Cookies speichern auch Marketinginformationen. Mit dem Klick auf das Cookie akzeptieren Sie dieses. Durch speichern der Einstellungen stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit Ihren Präferenzen (sofern angegeben) durch uns zu.

Mehr Infos

Menu
PrinterFriendly
Druckoptimierte Version

Bonusheft

Information Bonusheft


Sehr verehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

seit dem 1. Januar 1991 haben gesetzlich versicherte Patienten regelmäßige Kontroll-
Untersuchungen beim Zahnarzt nachzuweisen. Sie bekommen dann im Fall einer Zahnersatz-Behandlung (Kronen, Brücken und Prothesen) einen höheren Kostenzuschuss von der Krankenkasse. Diese Kontroll-Untersuchungen werden vom Zahnarzt im sog. "Bonusheft" bestätigt. Das Bonusheft wird von der Zahnarztpraxis ausgestellt und dem Patienten kostenlos ausgehändigt.

Bitte beachten Sie, dass das Bonusheft auch nach Inkrafttreten der neuen Zuschussregelung für Zahnersatz ab 1.1.2005 weiterhin seine Gültigkeit behält!

Die sog. Festzuschüsse der Krankenkasse zum Zahnersatz erhöhen sich um 20 Prozent bzw. 30 Prozent, wenn während der letzten 5 bzw. 10 Kalenderjahre vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung

  • individualprophylaktische Untersuchungen bei 6-19jährigen Versicherten kalenderhalbjährlichin Anspruch genommen wurden und
  • bei ab 20jährigen Versicherten wenigstens einmal im Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.

Außerdem muß der Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen!

Unabhängig von der gesetzlichen Regelung, die nur jährliche Kontroll Untersuchungen fordert, empfehlen wir Ihnen, Ihr Gebiss wie bisher jedes halbe Jahr untersuchen zu lassen.

Bitte bewahren Sie Ihr Bonusheft zuhause sorgfältig auf und bringen Sie es zu jedem
Kontroll-Termin mit, damit wir Ihnen Ihren Besuch bestätigen können.

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, reichen Sie Ihr Bonusheft unbedingt zusammen mit dem sog.Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse ein, um sich ggf. einen höheren Zuschuss zu sichern.

Falls Sie noch Fragen zum Thema "Bonusheft" haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.

 

 Zurück nach oben

 

 

Center_r
 
Fußzeile
© 2008-2023 Zahnarzt Dr. Harald Bauer, Zehntstr.4, 97421 Schweinfurt, Datenschutzerklärung
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*